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Aktuelles

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08. Juni 2022 | Arbeitsrecht

Aufhebungsverträge: Rechtssicherheit und das „Gebot fairen Verhandelns“ - Konkretisierungen des BAG (Urteil vom 24. Februar 2022)

Das Angebot eines Aufhebungsvertrages ist aus Arbeitgebersicht ein effektives und relativ rechtssicheres Mittel zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Damit einher- gehende Kosten für Abfindungszahlungen o. ä. relativieren sich umso mehr, je kom- plexer die kündigungsrechtliche Situation oder das zu erwartende Prozessrisiko ist. Überdies erweist sich die so erreichbare schnelle Klärung der Verhältnisse im Er- gebnis häufig als für beide Seiten vorteilhaft.

Mehr Aufhebungsverträge: Rechtssicherheit und das „Gebot fairen Verhandelns“ - Konkretisierungen des BAG (Urteil vom 24. Februar 2022)

23. Mai 2022 | Arbeitsrecht

Vertrauensschutz bei Alt-Arbeitsverträgen – Vorsicht bei Vertragsanpassungen!

Vor nunmehr gut 20 Jahren ist die sogenannte große Schuldrechtsreform des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Kraft getreten. Seit dem gelten auch für die Gestaltung von Arbeitsverträgen grundsätzlich die im Weiteren häufig nachjustierten Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer für Verbraucherverträge maßgeblichen Gestalt.

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02. Mai 2022 | Arbeitsrecht

Nebentätigkeiten für den gleichen Arbeitgeber – Gestaltungsoptionen und Risiken

In der betrieblichen und behördlichen Praxis kommt es vor, dass zusätzliche (kleinere) Arbeiten anfallen oder vorübergehender Bedarf für ein bestimmtes Projekt besteht. Nicht selten greifen Arbeitgeber und Dienstherrn für solche Aufgaben auf die eigenen Beschäftigten zurück und bieten diesen im Rahmen eines zusätzlichen Beschäftigungsverhältnisses oder einer selbstständigen Tätigkeit an, neben der regulären Arbeitszeit sich noch etwas hinzu zu verdienen. Aus solchen Gestaltungen erwachsen Folgeprobleme und -Risiken im Rahmen von Betriebsprüfungen, sodass wir hier die Vorgaben des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts einmal kurz zusammenfassen möchten, um sowohl für Arbeitgeber/Dienstherrn als auch für die Beschäftigten unbefriedigende Ergebnisse zu vermeiden.

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