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17. Juli 2025 | Arbeitsrecht

Voraussetzungen des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz – Keine Entgeltfortzahlung bei Erkrankung durch entzündete Tätowierung

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, wird ihm in aller Regel für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung gewährt. Ausgeschlossen ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) jedoch, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit selbst zu verschulden hat. Vor diesem Hintergrund entsteht häufig Konfliktpotential, wenn der Arbeitgeber erfährt, dass die Arbeitsunfähigkeit auf Ereignissen beruht, die der Arbeitnehmer hätte vermeiden können.

Mehr Voraussetzungen des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz – Keine Entgeltfortzahlung bei Erkrankung durch entzündete Tätowierung

10. Juli 2025 | Arbeitsrecht

BAG zur Diskriminierung von befristet beschäftigten Betriebsratsmitgliedern bei fehlendem Angebot auf Weiterbeschäftigung

Die Wahl eines befristet beschäftigten Arbeitnehmers in den Betriebsrat ist in Unternehmen keine Seltenheit. Vor dem Hintergrund des für Betriebsratsmitglieder geltenden Diskriminierungsverbots (§ 78 S. 3 BetrVG) können rechtliche Fallstricke u.a. dann drohen, wenn das Arbeitsverhältnis des Betriebsratsmitglieds nicht fortgesetzt wird, während andere befristet Beschäftigte ein Angebot auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags erhalten.

Mehr BAG zur Diskriminierung von befristet beschäftigten Betriebsratsmitgliedern bei fehlendem Angebot auf Weiterbeschäftigung

03. Juli 2025 | Arbeitsrecht

BAG zum Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub durch Prozessvergleich

In Kündigungsschutzprozessen sind Urlaubsansprüche häufig Gegenstand von Vergleichsverhandlungen. Dabei wird auf die Gewährung des Urlaubs oder dessen Abgeltung verzichtet und im Gegenzug eine höhere Abfindungszahlung angeboten. Dabei sind jedoch zwingende gesetzliche Vorgaben zu beachten, die die Wirksamkeit solcher Vergleichsregelungen stark eingrenzen.

Mehr BAG zum Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub durch Prozessvergleich

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